Friedrich Julius Stahl
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Stahl, (Friedrich Julius): Die gegenwärtigen Parteien in Staat und Kirche [von (Friedrich Julius) Stahl], Berlin, Verlag von Wilhelm Herz 1868.
STAHL (ursprünglich Jolson, auch: Golson), Friedrich Julius, Professor für Staats- und Kirchenrecht, Rechtsphilosoph, konservativer Politiker; geb. 16.1. 1802 (wohl:) Heidingsfeld bei Würzburg, gest. 10.8. 1861 Bad Brückenau. - Aufgewachsen im Hause seines Großvaters Abraham Uhlfelder, dem damaligen Vorsteher der jüdischen Gemeinde in München, konvertierte St. 1819 unter dem Einfluß des neuhumanistischen Pädagogen und Schulreformers Friedrich Wilhelm Thiersch vom jüdischen Glauben zur evangelisch-lutherischen Konfession. Bei seiner Taufe nahm er den programmatisch gewählten Namen "Stahl" an. Während seines Jurastudiums in Würzburg, Heidelberg und Erlangen engagierte er sich in der Burschenschaftsbewegung, was eine zweijährige Relegation von der Universität zur Folge hatte. Seit 1826 war er Privatdozent in München. 1830 wurde St. verantwortlicher Redakteur der offiziösen Zeitung "Der Thron- und Volksfreund". Obwohl das Blatt von König Ludwig I. selbst in seinem Kampf gegen die liberale Presse angeregt worden war, stellte es schon nach wenigen Nummern sein Erscheinen ein. 1832-1840 war St. Professor in Würzburg und Erlangen. Die mittelfränkische Universität vertrat er 1837 im Landtag in der Kammer der Abgeordneten. Wegen seiner Äußerungen in der Frage des Budgetrechts, die König Ludwig I. von Bayern als liberalen Angriff auf sein monarchisches Selbstverständnis interpretierte, wurde St. gemaßregelt, indem ihm die Professur für Staatsrecht entzogen und das als weniger wichtig angesehene Zivilrecht übertragen wurde. Die Zurückstufung und die latente Gefahr, sein Amt als Hochschullehrer endgültig zu verlieren, waren wohl die Beweggründe, 1840 einen Ruf nach Berlin anzunehmen. - In Preußen stieg St. zu einem der gefeiertsten und angefeindetsten Professoren und Politiker seiner Zeit auf. Nach der Revolution 1848 war er von 1849 bis zu seinem Tode Abgeordneter der preußischen Ersten Kammer bzw. auf Lebenszeit berufenes Mitglied des Herrenhauses. Dort wie im Erfurter Unionsparlament 1850 etablierte er sich als anerkannter Parteiführer der rechten Konservativen, der sog. "Fraktion Stahl". An dem organisatorischen Aufbau der konservativen Partei in Preußen nach 1848 war St. entscheidend beteiligt. Als Publizist der "Neuen Preußischen Zeitung" (auch: "Kreuzzeitung") formulierte er die Leitlinien konservativer Politik in Preußen. Mit Beginn der "Neuen Ära" 1858 wurde der Einfluß St. durch Bismarck stark eingeschränkt. - St.s Hauptwerk ist sein in mehreren überarbeiteten Auflagen erschienenes Werk "Die Philosophie des Rechts" (erstmals Heidelberg 1830-37), das die Grundlage seines theoretischen Denkens wie praktisch-politischen Handelns bildete. Während sich St. im ersten Band kritisch mit den rechtsphilosophischen Systemen von Platon bis Savigny auseinandersetzte, entwarf er im zweiten Band seine Staatsrechtslehre. Sie ist geprägt von einem expliziten Bekenntnis zum Christentum, aus dem er seine Forderungen für einen christlichen Staat ableitete. Diese beinhalteten die Anerkennung einer göttlichen Ordnung und einer darauf aufbauenden weltlichen Staatsform, die St. am besten in der konstitutionellen Monarchie verwirklicht sah. Deren kontinuierliche Weiterentwicklung im Gegensatz zu revolutionären Veränderungen war das Programm St.s. Durch seine Differenzierung zwischen dem monarchischen und dem parlamentarischen Prinzip, durch sein Bekenntnis zu verfassungsmäßig verankerter Repräsentation des Volkes, garantierten Freiheitsrechten und zur Bindung der Staatsgewalt an das Gesetz hob er sich - trotz unverkennbar stark konservativer Elemente in seiner Staatsrechtslehre und in seinen politischen Leitlinien - entscheidend von den altständisch denkenden Theoretikern Haller, Gentz oder Jarcke ab. Die in der Forschung bisher pauschal erhobene Behauptung, St. sei ein Vertreter der Reaktion gewesen, muß nach neueren Forschungen dahin gehend revidiert werden, daß St. theoretisch ein Vermittlungsphilosoph und politisch ein Ausgleichspolitiker war. Einen von den preußischen Konservativen nach 1848 diskutierten reaktionären Umsturz konnte er trotz erbitterten Widerstandes weiter Kreise seiner Partei verhindern. So gelang es ihm, diese weitgehend für seinen Weg des Reformkonservativismus und für die Anerkennung der konstitutionellen Monarchie zu gewinnen. - Als Mitglied der preußischen Generalsynode 1846 sowie (gemeinsam mit Moritz August von Bethmann-Hollweg) als Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentags von 1848 bis 1861 zeigte sich St. als lutherisch-konfessioneller Kirchenpolitiker. Gleichzeitig wirkte er 1852-1858 im Evangelischen Oberkirchenrat. Interessant ist sein Verhältnis zu seinem früheren jüdischen Glauben. In der Schrift "Der christliche Staat und sein Verhältniß zu Deismus und Judentum" (1847) akzeptierte St. zwar formal die Emanzipationswünsche der Juden, lehnte aber ihre Integration in europäisch-christliche Staaten mit deren immanenten christlichen Prinzipien in Gesetzgebung, Verwaltung, Eherecht und Schulwesen ab. (BBKL) / Guter Zustand. -
Die gegenwärtigen Parteien in Staat und Kirche [von (Friedrich Julius) Stahl], neuere Kirchengeschichte Christentum Theologie
2. Auflage, VIII Seiten, 493 Seiten, 8° (22 x 13,5 cm), goldgeprägter Orig.-Halbleineneinband.
Stahl, Friedrich Julius: Die Philosophie des Rechts 1830-1837, Eine Auswahl nach der 5. Auflage (1870), Eingeleitet und herausgegeben von Henning von Arnim; Tübingen, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1926.
**** Friedrich Julius Stahl, eigentlich Friedrich Julius Jolson, auch: Golson (1802-1861), deutscher Rechtsphilosoph, Jurist, Kronsyndikus und Politiker. Gehörte zum "erwecklichen Kreis" um Christian Krafft. Auszug aus dem BBKL: "St.s Hauptwerk ist sein in mehreren überarbeiteten Auflagen erschienenes Werk 'Die Philosophie des Rechts' (erstmals Heidelberg 1830-37), das die Grundlage seines theoretischen Denkens wie praktisch-politischen Handelns bildete. Während sich St. im ersten Band kritisch mit den rechtsphilosophischen Systemen von Platon bis Savigny auseinandersetzte, entwarf er im zweiten Band seine Staatsrechtslehre. Sie ist geprägt von einem expliziten Bekenntnis zum Christentum, aus dem er seine Forderungen für einen christlichen Staat ableitete." (BBKL X:1130-1135). Band aus der Bibliothek Prof. Dr. Erwin Fahlbusch'. / Unbeschnittenes Exemplar mit Interimsumschlag. Einband etwas fleckig und beknickt. Name auf dem Einbandrücken in Tusche. Band enthält wenige Anstreichungen in Blei. Papier gering fleckig. Sonst guter Zustand. -
XXXVI, 242 Seiten, 8°, Orig.-Pappeinband.
[SW: Stahl, Friedrich Julius: Die Philosophie des Rechts 1830-1837, Eine Auswahl nach der 5. Auflage (1870), Eingeleitet und herausgegeben von Henning von Arnim; Jura, Recht,]
Stahl, Friedrich Julius (1802 - 1861) - Irmer und Franz (Herausgeber): Gott alles in allem! Eine Auswahl aus dem Schrifttum von Friedrich Julius Stahl. Mit einer Einführung herausgegeben von Franz Irmer. Berlin: Furche - Verlag 1926.
Original - Halbleinenband mit hellem Rücken und blauem Bezugspapier. Einband leicht lichtrandig und etwas bestoßen. Sonst gut erhalten. -
176 Seiten, mit Frontispiz (Bildnis Stahl), 22 cm.
[SW: Stahl, Friedrich Julius (1802 - 1861) - Irmer und Franz (Herausgeber): Gott alles in allem! Eine Auswahl aus dem Schrifttum von Friedrich Julius Stahl. Mit einer Einführung herausgegeben von Franz Irmer. Berlin: Furche - Verlag 1926.]
Stahl, (Friedrich Julius): Die Kirchenverfassung nach Lehre und Recht der Protestanten. Von Stahl ; Erlangen, Verlag von Theodor Bläsing 1862.
**** Friedrich Julius Stahl, eigentlich Friedrich Julius Jolson, auch: Golson (1802-1861), deutscher Rechtsphilosoph, Jurist, Kronsyndikus und Politiker. (BBKL X:1130-1135). / Einband, Ecken und Kanten etwas berieben und bestoßen. Deckelkanten angestaucht. Rücken aufgehellt. Die ersten sechs Seiten gelöst. Band enthält Anmerkungen, meist in Blei. Sonst guter Zustand. -
2. Ausgabe, Neue erweiterte Ausarbeitung, X, 484 Seiten, 8° (14 x 21,5 cm), Halbleineneinband der Zeit.
[SW: Stahl, (Friedrich Julius): Die Kirchenverfassung nach Lehre und Recht der Protestanten. Von Stahl ; Kanonistik Kirchenrecht Christentum Theologie]




